Projekt 2006 – 2010
Budget personnel
Leistungen flexibel einkaufen
Das Projekt "Integration jetzt! Selbstbestimmt leben mit Persönlichen Budget"
Ziel des Projekt war der Aufbau eines regionalen, unabhängigen Beratungsangebotes zum Persönlichen Budget für BudgetnehmerInnen und BudgetinteressentInnen. KlientInnen wurden bei der Durchsetzung ihrer Belange bei Kostenträgern und Diensten unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts war die Bewusstseinsbildung bei politischen Entscheidungsträgern.
Die Beratungsstelle konnte sich erfolgreich als Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Kostenträger und Leistungserbringer sowie für andere Beratungsstellen etablieren.
Persönliches Budget – kurz erklärt
Was ist das Persönliche Budget und wer kann es nutzen?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die im Alltag, Beruf oder in der Freizeit Unterstützung brauchen und diese sonst nicht bezahlen könnten. Es gilt auch für behinderte Kinder und für Menschen, die das Budget nicht selbst verwalten können. Mit dem Budget können Sie Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen (Geld statt Sach- oder Dienstleistungen). Es gibt einen Rechtsanspruch, aber Sie müssen es beantragen. Wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind, heißt es trägerübergreifendes Persönliches Budget.
Wofür kann man es beantragen?
Soziale Teilhabe (z. B. Mobilitäts- oder Kommunikationshilfen)
Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Arbeits- oder Studienassistenz)
Medizinische Rehabilitation (z. B. Hilfen zur Pflege)
Nicht bezahlt werden Kosten des normalen Lebens wie Miete, Heizung, Strom, Lebensmittel.
Wie kommt man zum Persönlichen Budget (Ablauf)?
Beratungstermin vereinbaren
Unterstützungsbedarf ermitteln (täglich/monatlich)
Kostenvoranschlag erstellen (mit Beratung und ggf. Lohnbuchhaltung)
Organisation wählen:
a) Dienstleister-Modell: Vertrag mit ambulantem Dienst; Dienst stellt Personal, erbringt Leistungen (bis 24h möglich) und rechnet ab.
b) Arbeitgebermodell: Sie stellen Assistenzkräfte selbst ein; Lohnabrechnung kann ein Lohnbüro übernehmen
Antrag beim zuständigen Leistungsträger/Kostenträger stellen (je nach Bedarf), z. B.: Kranken-/Pflegekasse, Renten-/Unfallversicherung, Jugend-/Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Integrationsamt, Agentur für Arbeit u. a.
Budgetkonferenz (bei mehreren Kostenträgern): ein Ansprechpartner wird festgelegt; Bedarf, Höhe und Dauer werden verhandelt; danach ggf. später Anpassung.
Zielvereinbarung: schriftlich festhalten (Höhe, Zeitraum, Nachweise).
Vor- und Nachteile
Vorteile: plus Unabhängigkeit, nicht an einen Anbieter gebunden, Hilfen kombinierbar (z. B. teils Dienst, teils eigene Assistenz).
Nachteile: plus Organisations- und Verwaltungsaufwand, besonders im Arbeitgebermodell (Personalsuche, Planung, Abrechnung).