Aktuelle Stellenangebote
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Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen.
Bewerbungen per Email an: briefkasten@zsl-erlangen.de oder per Online-Bewerbeformular
Travailler comme assistant personnel
Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. (ZSL e.V.) in Erlangen setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und aktives Leben zu ermöglichen.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir engagierte Assistenzkräfte (m/w/d).
Wir wünschen uns zuverlässige Menschen, die Verantwortung übernehmen und sich offen und einfühlsam auf unterschiedliche Lebenssituationen einlassen.
Gemeinsam
Teilhabe
ermöglichen
Warum
Persönliche
Assistance
mehr ist
als ein Job
Persönliche Assistenz schafft die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig bietet diese Arbeit große persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten:
Sensibilität für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung
abwechslungsreiche Aufgaben
Erfolgserlebnisse im Alltag
Übernahme sozialer Verantwortung
wertschätzende Rückmeldung durch Assistenznehmer*innen
Als Assistenzkraft arbeiten Sie in der Regel bei einer festen Person und begleiten diese im Alltag.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet die Grundlage Ihrer Tätigkeit. Mit Interesse, Mut und Offenheit wachsen Sie in diese sinnstiftende Aufgabe hinein.
Bevor Sie sich als Assistent*in bewerben, überlegen Sie bitte kurz, ob die Aufgabe gut zu Ihnen passt:
Sind Sie bereit, falls erwünscht, auch längere Schichten (bis zu 24 Stunden oder mehr) mit einer anfangs fremden Person zu verbringen und sich auf deren Wünsche und Gewohnheiten im Alltag (z. B. Tagesablauf, Freizeit, Haushalt, Ordnung) einzustellen?
Können Sie sich vorstellen, bei der Körperpflege zu unterstützen?
Gehen Sie mit Nähe, möglichen Konflikten und Feedback respektvoll und lösungsorientiert um?
Eine Ausbildung oder Vorerfahrung ist nicht erforderlich: Sie werden individuell eingearbeitet. Wenn Sie Erfahrung oder eine Ausbildung im sozialen, pflegerischen oder medizinischen Bereich mitbringen, sind Sie ebenfalls herzlich willkommen.
Ihr Einsatz als
Assistenzkraft
- Anforderungen
Mögliche
Aufgabenbereiche
Je nach Bedarf der assistenznehmenden Person können Ihre Tätigkeiten u.a. umfassen:
Unterstützung im persönlichen Umfeld
Begleitung bei Aktivitäten außer Haus
Pflegerische Unterstützung
Hilfe im Haushalt
Anwesenheitsbereitschaften sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste
Für Assistenznehmer*innen mit Beatmungsbedarf werden speziell qualifizierte Fachkräfte eingesetzt.
Die Einsätze richten sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Kundinnen.
Wochenend-, Feiertags- und Nachtbereitschaftsdienste werden **gemeinsam mit den Assistenznehmerinnen geplant**.
Arbeitszeit &
Planung
Arbeiten als Schulbegleitung
In der Schulbegleitung (Schule/Uni) oder Individualbegleitung (Krippe/Kindergarten) arbeiten je nach Förderbedarf und Erkrankung des Kindes Hilfskräfte (ohne pädagogische Ausbildung), qualifizierte Hilfskräfte (mindestens 2-jährige pädagogische Ausbildung, z. B. Kinderpflegerinnen) und Fachkräfte (mindestens 3-jährige pädagogische Ausbildung, z. B. Erzieherinnen).
Rollen und Qualifikation in der Begleitung
Ziel der Schulbegleitung als Inklusionshilfe
Schulbegleitung ermöglicht jungen Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung das gemeinsame Lernen mit anderen in der Schule und unterstützt die Teilhabe am Schulalltag.
Die Schulbegleitung dient dem Gleichheitsgrundsatz: Das Kind soll durch seine Beeinträchtigung keine Nachteile haben. Bei Leistungsfeststellungen darf die Begleitung aber auch keine Vorteile schaffen.
Grundsatz: Ausgleich statt Vorteil
So viel Hilfe wie nötig – so wenig wie möglich
Ein wichtiger Leitgedanke ist: So wenig Hilfe wie möglich, so viel wie nötig. Oft ist es sinnvoll, abzuwarten und dem Kind Zeit zu geben, Dinge selbst zu versuchen. Das braucht Geduld und Einfühlungsvermögen. Zu schnelles Eingreifen kann dazu führen, dass Kinder sich zu sehr auf Unterstützung verlassen und passiv werden. Schulbegleitung erfordert daher eine gute Beobachtungsgabe und das richtige Gespür für den Moment des Eingreifens.
Die Lehrkraft führt den Unterricht und trägt die pädagogische Verantwortung für alle Schülerinnen. Schulbegleiterinnen unterstützen das begleitete Kind dabei, dem Unterricht zu folgen und Anweisungen umzusetzen, übernehmen jedoch keine Unterrichtsaufgaben. Der Einsatz der Schulbegleitung darf den direkten Kontakt zwischen Lehrkraft und Schüler*in nicht ersetzen oder vermindern.
Klare Aufgabenverteilung in der Schule
Verantwortung: Fokus auf das begleitete Kind
Schulbegleiter*innen sind für das begleitete Kind zuständig, nicht für andere Kinder oder Jugendliche in der Einrichtung.
Es braucht eine gute Balance zwischen Unterstützung und Freiraum: Auch wenn zeitweise eine durchgehende Begleitung nötig sein kann, brauchen junge Menschen immer wieder Raum, um Selbstständigkeit zu entwickeln. Die passende Lösung wird in Abstimmung zwischen Einrichtung und Schulbegleiter*in gefunden.
Nähe und Abstand gut austarieren
Arbeitszeiten und Ferien
Die Arbeitszeit liegt in der Regel Montag bis Freitag, vom Unterrichtsbeginn bis in den Nachmittag. In den Schulferien findet normalerweise keine Begleitung statt.