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Satzung

Satzung in Leichter Sprache (Stand: 29.01.2020)

Wichtig: Das ist eine vereinfachte Erklärung. Rechtlich gilt immer die Original-Satzung.

§ 1

Name, Sitz, Jahr

  • Der Verein heißt: Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. Kurz: ZSL e.V.
  • Der Verein ist in Erlangen und ist im Vereinsregister eingetragen.
  • Das Vereinsjahr ist immer vom 1. Januar bis 31. Dezember.

§ 2

Ziele und Aufgaben

Der Verein setzt sich ein für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit chronischer Krankheit.

Der Verein will:

  • Gleichstellung
  • Selbstbestimmung
  • volle Teilhabe in der Gesellschaft
  • keine Diskriminierung (keine Benachteiligung)

Der Verein macht auch Beratung und Unterstützung. Besonders wichtig ist persönliche Assistenz.

Assistenz heißt: Menschen helfen im Alltag. Die betroffene Person bestimmt, wie geholfen wird.

So erreicht der Verein seine Ziele:

  1. Im Verein entscheiden vor allem Menschen mit Behinderung.
  2. Beratung ist oft von betroffenen Menschen für betroffene Menschen. Das heißt Peer Counseling.

Der Verein vertritt diese Interessen auch nach außen. Der Verein setzt sich gegen Entwicklungen ein, die das Leben von behinderten Menschen gefährden.

Der Verein erreicht seine Ziele zum Beispiel so:

  • Er betreibt eine Beratungsstelle.
  • Er organisiert Assistenz.
  • Er fördert Arbeit für Menschen mit Behinderung (auch über ACCESS – Inklusion im Arbeitsleben gGmbH in Erlangen).
  • Er unterstützt Projekte zu sozialen Themen, Arbeit, Politik, Gesundheit und Bildung.
  • Er arbeitet mit anderen Organisationen zusammen.

Im Verein arbeiten bezahlte und ehrenamtliche Menschen. Ehrenamtlich heißt: ohne Lohn.

Der Verein ist nicht an Parteien und nicht an eine Religion gebunden.

Der Verein ist gemeinnützig und mildtätig. Das heißt: Er arbeitet für das Gemeinwohl und hilft Menschen. Der Verein arbeitet nicht, um Gewinn zu machen.

§ 3

Mitgliedschaft

Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaft:

1) Mitglieder mit Stimmrecht

  • Das können Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit werden.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

2) Fördermitglieder

  • Das können Personen oder Organisationen sein.
  • Sie unterstützen den Verein.
  • Sie dürfen reden und Anträge stellen.
  • Sie dürfen nicht abstimmen.

Mitglied wird man so: Man stellt einen Antrag beim Vereinsrat. Der Vereinsrat entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet so:

  1. Wenn das Mitglied stirbt.
  2. Durch Austritt: schriftlich an den Vereinsrat.
  3. Durch Ausschluss: darüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Vorher hat das Mitglied 14 Tage Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.
  4. Wenn man 2 Jahre lang keinen Beitrag bezahlt.

§ 4

Rechte und Pflichten

Mitglieder dürfen in der Mitgliederversammlung Fragen stellen, mitreden und Anträge stellen.

Anträge müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung abgegeben werden.

Mitglieder sollen den Verein unterstützen und helfen, die Ziele zu erreichen.

§ 5

Mitgliedsbeitrag

  • Mitglieder zahlen einen Beitrag.
  • Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Mindest-Beitrag.
  • Der Beitrag muss bis 30. Juni bezahlt werden.
  • In besonderen Fällen kann der Vereinsrat den Beitrag senken, später zahlen lassen oder erlassen.

§ 6

Organe des Vereins

Der Verein hat drei wichtige Gruppen:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vereinsrat
  3. Vorstand

§ 7

Mitgliederversammlung (MV)

  • In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder und Fördermitglieder.
  • Die Sitzung ist normalerweise nicht öffentlich. Der Vereinsrat kann Ausnahmen erlauben.

Einladung zur Mitgliederversammlung:

  • schriftlich oder per E-Mail
  • mit Tagesordnung
  • spätestens 4 Wochen vorher

Anträge zur Tagesordnung:

  • spätestens 2 Wochen vorher beim Vereinsrat einreichen
  • Satzungsänderung oder Auflösung geht nur, wenn das vorher in der Einladung angekündigt war

Abstimmung:

  • Die Mitgliederversammlung kann beschließen, egal wie viele stimmberechtigte Mitglieder kommen.
  • Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
  • Geheime Abstimmung gibt es, wenn jemand das verlangt.
  • Vertretung ist nicht erlaubt. Man kann nicht „für andere“ abstimmen.

Der Vereinsrat muss die Mitgliederversammlung einberufen:

  • mindestens 1 Mal im Jahr
  • oder wenn es wichtig ist
  • oder wenn 1/3 der Mitglieder das schriftlich verlangt

Die Mitgliederversammlung entscheidet zum Beispiel über:

  • Wahl des Vereinsrats (für 3 Jahre)
  • Wahl von 2 Rechnungsprüfer*innen (für 3 Jahre)
  • Entlastung von Vorstand und Vereinsrat (das heißt: „Ihr habt eure Arbeit richtig gemacht.“)
  • Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Anträge
  • Satzungsänderungen
  • Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Gesellschaften
  • Auflösung des Vereins

Mehrheiten:

  • Normal: einfache Mehrheit
  • Satzungsänderung: 2/3 Mehrheit
  • Auflösung: 3/4 Mehrheit

Protokoll:

  • Es gibt ein Ergebnis-Protokoll.
  • Es wird innerhalb von 4 Wochen verschickt.
  • Widerspruch ist 4 Wochen lang möglich. Dann entscheidet der Vereinsrat.

§ 8

Vereinsrat

  • Der Vereinsrat hat mindestens 3 und höchstens 5 Mitglieder.
  • Alle sind volljährig und stimmberechtigte Vereinsmitglieder.
  • Vereinsrats-Mitglieder dürfen nicht hauptamtlich beim Verein angestellt sein.
  • Der Vereinsrat wird für 3 Jahre gewählt.

Ehrenamtliche bekommen Auslagen ersetzt (zum Beispiel Fahrtkosten).

Es kann auch eine Ehrenamts-Pauschale geben. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Vereinsrat kann Regeln für seine Arbeit aufschreiben. Das heißt Geschäftsordnung.

Aufgaben des Vereinsrats:

  • Er berät über wichtige Ziele des Vereins.
  • Er wählt den Vorstand.
  • Er macht Verträge mit dem Vorstand.
  • Er kontrolliert den Vorstand.
  • Er darf Fachleute hinzuziehen (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer).
  • Er bekommt wichtige Informationen vom Vorstand.
  • Er beschließt den Wirtschaftsplan (Plan für Geld und Ausgaben).
  • Er stellt den Jahresabschluss fest.
  • Er kann besondere Vertreter bestellen (für bestimmte Aufgaben).

Sitzungen des Vereinsrats:

  • meistens 1 Mal pro Vierteljahr
  • Einladung mindestens 2 Wochen vorher
  • Vorstands-Mitglieder können eingeladen werden und dürfen dann reden und Anträge stellen
  • Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit
  • Es gibt ein Protokoll

§ 9

Vorstand

Der Vorstand ist die Leitung des Vereins. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.

Der Verein hat einen oder mehrere Vorstände.

Normalerweise müssen Vorstands-Mitglieder Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit sein.

Ausnahmen sind möglich, wenn die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit zustimmt.

Der Vereinsrat regelt in einer Geschäftsordnung:

  • wer wofür zuständig ist
  • welche Entscheidungen extra Zustimmung brauchen

Der Vorstand arbeitet hauptamtlich. Das heißt: als bezahlte Arbeit mit Vertrag.

Wenn es mehrere Vorstände gibt, vertreten mindestens zwei zusammen den Verein.

Wahl und Amtszeit:

  • Der Vereinsrat wählt die Vorstände.
  • Amtszeit: 4 Jahre.
  • Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand da ist.

Aufgaben des Vorstands:

  • Er führt die Geschäfte des Vereins.
  • Er erledigt alles, was nicht ausdrücklich andere entscheiden.
  • Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

§ 10

Auflösung

Wenn der Verein aufgelöst wird, dann geht das restliche Geld an:

ACCESS – Inklusion im Arbeitsleben gemeinnützige GmbH in Erlangen.

Dieses Geld darf nur für wohltätige Zwecke genutzt werden.

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