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Schul- und Inklusionsbegleitung

Teilhabe ermöglichen, Selbstbestimmung fördern – von Beginn an.

Über uns

Die Schulbegleitung hilft Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen.
So können sie möglichst selbstständig und gut am Unterricht teilnehmen.

Schul- und Inklusionsbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen.
Sie hilft dabei, dass sie in der Schule dazugehören und mitmachen können.

Schul- und Inklusionsbegleitung ist eine Hilfe nach dem Sozialrecht.
Sie gehört zur Eingliederungshilfe.

Für wen ist die Schul- und Inklusionsbegleitung gedacht?

Zur Zielgruppe der Schul- und Inklusionsbegleitung gehören Kinder und Jugendliche,

  • mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder Mehrfach-Behinderung,

  • oder mit seelischer Behinderung – oder wenn eine seelische Behinderung droht.

Schul- und Inklusionsbegleitung gibt es, wenn ein Kind für kurze Zeit oder dauerhaft Hilfe braucht,
damit es am Schulalltag teilnehmen und die Schulpflicht erfüllen kann.

Die Schul- und Inklusionsbegleitung kommt nur dazu, wenn diese Hilfe nicht schon von der Schule übernommen wird.
Ziel ist: Teilhabe und mehr Selbstständigkeit für die Schüler*innen.

Ziele der Schul- und Inklusionsbegleitung

Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt teilhaben und selbst bestimmen können.
Daran orientiert sich auch unsere Schul- und Inklusionsbegleitung.

  • Wir fördern jedes Kind so, wie es gebraucht wird.

  • Wir helfen im Kindergarten und Schulalltag, zum Beispiel beim Organisieren von Aufgaben und beim Überwinden von Barrieren (z. B. bei Bewegung oder Sprache).

  • Wir sorgen dafür, dass die Schüler*innen im Unterricht und in der Schule gut mitmachen können.

  • Wir stärken soziale Kontakte, Integration und Selbstständigkeit.

    Gute Schul- und Inklusionsbegleitung klappt nur im Team.
    Wir arbeiten zusammen mit Schüler*in, Eltern, Schule und wenn nötig Therapeut*innen.
    So können wir den Fortschritt besprechen und die Unterstützung anpassen.

Hilfe bei Beantragung und Kostenübernahme

Schul- und Inklusionsbegleitung muss man meistens beantragen.
Die Kosten übernimmt oft ein zuständiger Kostenträger. Das kann je nach Behinderung sein:

  • die Eingliederungshilfe oder

  • bei seelischer Behinderung oft das Jugendamt.

Wir helfen Ihnen gern dabei, die nächsten Schritte zu planen
und die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Arbeiten als Schul- und Inklusionsbegleitung

Werden Sie Schul- und Inklusionsbegleitung und machen Sie Inklusion im Alltag möglich. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, selbstständiger zu werden, am Unterricht teilzunehmen und in der Gemeinschaft dazuzugehören. Eine sinnstiftende Aufgabe mit viel Nähe, Verantwortung und echten Erfolgsmomenten – jeden Tag.